Regelwerk von Caminos City

Regelwerk/Band I | Allgemeines Regelwerk/
§ 1

Allgemeine Bestimmungen

Dieses Regelwerk gilt für alle Spieler und Mitglieder der Community Caminos City. Mit der Teilnahme am Server erklärt sich jeder Spieler bereit, die geltenden Regeln einzuhalten.

Das Team behält sich vor, Regelverstöße nach Schwere und Umständen zu sanktionieren. Die Einhaltung der Regeln liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Spielers.

15 Paragrafen
§ 1.1

Geltungsbereich und Regelkenntnis

Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, sich über das aktuelle Regelwerk zu informieren. Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe.

§ 1.2

Auslegung und Grauzonen

Das gezielte Suchen nach oder Ausnutzen von Grauzonen des Regelwerks ist untersagt. Regelungen dürfen nicht absichtlich umgangen werden.

§ 1.3

Änderungen des Regelwerks

Die Serverleitung behält sich das Recht vor, das Regelwerk jederzeit anzupassen. Eine vorherige Ankündigung von Änderungen ist nicht verpflichtend.

§ 1.4

Sanktionen

Das Team entscheidet unter Berücksichtigung des jeweiligen Sachverhalts über Art und Höhe einer Sanktion.

§ 1.5

Aufnahme in die Community

Die Aufnahme in die Community kann von einer Entscheidung der Serverleitung abhängig gemacht werden. Das Team behält sich vor, Personen abzulehnen oder auszuschließen, wenn diese nach Einschätzung der Serverleitung nicht zur Gemeinschaft oder zur Atmosphäre des Projekts passen.

Dies gilt insbesondere bei dauerhaft toxischem, aggressivem, respektlosem oder RP-schädigendem Verhalten.

§ 1.6

Mindestalter und Reife

Das Mindestalter in Caminos City ist 16 Jahre. Sollte jemand das Mindestalter nicht haben. Nimmt sich das Caminos City Team das Recht, diese Person vom Projekt auszuschließen.

§ 1.7

Verhalten und Kommunikation

In sämtlichen Kanälen ist ein sachlicher, freundlicher und respektvoller Umgang verpflichtend. Die Amtssprache ist Deutsch, sofern nicht im Rahmen einer RP-Figur eine andere Sprache verwendet wird.

§ 1.8

Verantwortung für den eigenen Account

Jeder Spieler ist für seinen Account selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn Dritte Zugriff auf den Account erhalten oder diesen beeinflussen.

§ 1.9

Multiaccounting und Accountweitergabe

Das Verwenden mehrerer Accounts sowie die Weitergabe oder gemeinsame Nutzung von Accounts sind untersagt.

§ 1.10

Echtgeldhandel

Der Handel mit Accounts oder Ingame-Gütern gegen Echtgeld ist strengstens untersagt und kann zum permanenten Ausschluss führen.

§ 1.11

Fremdwerbung

Werbung für andere Server, Projekte oder Communities ist auf sämtlichen Plattformen von Caminos City untersagt.

§ 1.12

Diskriminierung und Belästigung

Rassistische, extremistische, sexistische, frauenfeindliche oder anderweitig diskriminierende Äußerungen und Verhaltensweisen werden nicht geduldet und können bis zum permanenten Ausschluss führen.

Sexuelle Belästigung, Nötigung sowie aufdringliches Verhalten sind untersagt. Ein ausgesprochenes „Nein“ ist jederzeit zu respektieren.

§ 1.13

Umgang mit Teammitgliedern

Teammitglieder dürfen nicht beleidigt, bedroht oder persönlich angefeindet werden. Sachliche und respektvolle Kritik ist ausdrücklich erlaubt.

§ 1.14

Externe Cheat- und Modding-Communities

Die Beteiligung an Gruppen oder Servern, in denen Cheats, Spoofer oder vergleichbare FiveM-Tools angeboten, geteilt oder beworben werden, kann zum permanenten Ausschluss führen.

§ 1.15

Inaktivität und Entzug von Besitztümern

Bei 90 Tagen durchgehender Inaktivität können Accounts zurückgesetzt oder Ingame-Güter wie Häuser, Fahrzeuge, Unternehmen, Lagerhallen und Fraktions Plätze entzogen und neu vergeben werden.

Bei permanenten Sperren kann ein vollständiger Entzug sämtlicher Ingame-Güter erfolgen.

§ 2

Support und administrative Angelegenheiten

16 Paragrafen
§ 2.1

Supportanfragen

Supportfälle müssen über das vorgesehene Support-System auf dem offiziellen Discord gemeldet werden.

§ 2.2

Ablauf eines Supportfalls

Supportfälle werden ausschließlich durch Teammitglieder eröffnet, geleitet und beendet. Ein fester Anspruch auf eine Support-Sitzung besteht nicht.

§ 2.3

Verhalten im Support

Während einer Support-Sitzung ist ein sachlicher und respektvoller Umgang verpflichtend. Alle Beteiligten müssen einander ausreden lassen und dürfen sich nicht gegenseitig unterbrechen.

§ 2.4

Beleidigungen und Respektlosigkeit

Beleidigungen, Provokationen und respektloses Verhalten während eines Supportfalls können sanktioniert werden.

§ 2.5

Entscheidungen des Supports

Die Entscheidung des zuständigen Supporters ist im Rahmen des Supportfalls zu beachten. Der Supporter, der den Fall eröffnet hat, übernimmt grundsätzlich die Leitung und trifft die abschließende Entscheidung.

§ 2.6

Unstimmigkeiten und unabhängige Prüfung

Bei begründeten Unstimmigkeiten kann ein anderer, unabhängiger Supporter angefragt werden. Dieser kann den Sachverhalt erneut bewerten und gegebenenfalls strengere Maßnahmen verhängen.

§ 2.7

Private Kontaktaufnahme

Teammitglieder dürfen wegen laufender Supportfälle nicht privat per Direktnachricht kontaktiert werden. Hierfür ist ausschließlich das offizielle Support-System zu verwenden.

§ 2.8

Spam von Supportanfragen

Das wiederholte Erstellen oder Spammen von Support-Tickets ist untersagt.

§ 2.9

Wahrheitsgemäße Angaben

Während eines Supportfalls müssen alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen. Das bewusste Lügen, Verschweigen relevanter Informationen oder Manipulieren von Beweismaterial wird bestraft.

§ 2.10

Zuweisung von Support Anliegen

Support Anliegen dürfen nicht absichtlich falsch zugeordnet werden. Das Vortäuschen falscher Tatsachen und das Einreichen manipulierten Beweismaterials sind untersagt.

§ 2.11

Keine Unterbrechung laufender RP-Situationen

Eine laufende RP-Situation darf grundsätzlich nicht durch einen Supportfall unterbrochen werden. Sie muss zunächst ausgespielt werden.

Ausnahme: Bei schwerwiegenden Regelverstößen kann das Team unmittelbar eingreifen.

§ 2.12

Aufnahmen von Support Gesprächen

Das Aufnehmen, Streamen oder Veröffentlichen von Support- und Whitelist Gesprächen ist untersagt. Verstöße können zu erheblichen Sanktionen führen.

§ 2.13

Meldung von Regelverstößen

Regelverstöße müssen innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Meldung abgelehnt werden.

Ein geeigneter Video- oder sonstiger vorgeschriebener Beweis ist erforderlich. Für die Meldung eines Regelverstoßes ist ein Videobeweis verpflichtend.

§ 2.14

Admin-Dienst

Teammitglieder im administrativen Dienst (A-Duty) dürfen von Spielern nicht im Roleplay angesprochen werden. Sie gelten als unsichtbar, solange sie nicht selbst Kontakt aufnehmen.

§ 2.15

Admin-Kleidung

Das Erstellen oder Anlegen von Admin-Kleidung in einem regulären Kleidungsgeschäft ist ausdrücklich untersagt.

§ 2.16

Banns und Sanktionen

Die Sanktionen anderer Spieler werden nicht im Support diskutiert. Das Team ist nicht verpflichtet, seine Entscheidungen gegenüber Spielern ausführlich zu rechtfertigen.

§ 3

Erstattungen

4 Paragrafen
§ 3.1

Antragstellung

Erstattungen von Items, Geld oder sonstigen Ingame-Gütern müssen über das offizielle Discord-Support-System beantragt werden.

§ 3.2

Beweispflicht

Für jeden Erstattungsantrag ist ein geeigneter Video- oder Bildnachweis erforderlich.

§ 3.3

Frist

Erstattungsanträge müssen innerhalb von 48 Stunden nach dem Verlust eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag abgelehnt werden.

§ 3.4

Serverabstürze

Für Verluste, die durch einen Server-Crash entstehen, werden grundsätzlich keine Erstattungen gewährt.

§ 4

Aufnahmen, Streams und Beweismaterial

10 Paragrafen
§ 4.1

Allgemeine Aufnahmen

Mit der Teilnahme an Caminos City erklärt sich der Spieler damit einverstanden, dass Aufnahmen von ihm im Rahmen des Server Betriebs erstellt und veröffentlicht werden können.

§ 4.2

Verbotene Aufnahmen

Support- und Whitelist Gespräche dürfen weder aufgenommen noch gestreamt werden.

§ 4.3

Veröffentlichung von Support Aufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen aus Support Gesprächen dürfen nicht veröffentlicht werden, beispielsweise auf YouTube. Verstöße können zu Verwarnungen oder Sperren führen.

§ 4.4

Eigenständige Beweissicherung

Spieler sind verpflichtet, relevante RP-Situationen eigenständig aufzuzeichnen und das Material bei Bedarf vorzulegen. Dies gilt insbesondere für Eskalationen, Informationsweitergaben, Tötungen und Fluchten.

§ 4.5

Gegenaufnahmen

Wird ein Spieler aufgrund einer Aufnahme gemeldet, sollte er eine eigene Gegen Aufnahme vorlegen können.

§ 4.6

Stream-Sniping

Das gezielte Aufsuchen, Verfolgen oder Beeinflussen von Streamern mithilfe externer Informationen ist strengstens untersagt.

§ 4.7

Zulässige Aufnahmeprogramme

Für Aufnahmen sind Medal, OBS, NVIDIA GeForce Experience und AMD Radeon Software zugelassen.

§ 4.8

Anforderungen an Kill-Clips

Kill-Clips müssen mindestens 48 Stunden aufbewahrt und auf Anfrage unverzüglich vorgelegt werden.

Die Clips müssen unbearbeitet sein, den Originalton enthalten und mindestens acht Sekunden lang sein. Dabei müssen mindestens vier Sekunden vor und vier Sekunden nach dem Kill enthalten sein.

§ 4.9

Verwendung von Beweismaterial

Sanktionen können auch auf Grundlage eingereichter oder öffentlich zugänglicher Kill-Clips erfolgen, sofern eindeutige Hinweise auf Cheating, Manipulation oder schwere Regelverstöße vorliegen.

§ 4.10

Aufnahmepflicht

Spieler mit der aktiven Rolle „Aufnahmepflicht“ müssen ihre gesamte Fight-Sitzung lückenlos aufzeichnen und das Material mindestens 48 Stunden speichern.

Die Aufnahme beginnt beim Betreten eines Fahrzeugs oder Helikopters und läuft bis mindestens fünf Sekunden nach dem Tod oder dem Ende des Fights.

§ 5

Technische Regeln und Spiel Integrität

5 Paragrafen
§ 5.1

Bugusing und Exploits

Das Ausnutzen unbeabsichtigter Spielmechaniken, Bugs, Glitches oder Systemlücken ist untersagt. Entdeckte Fehler müssen unverzüglich dem Support gemeldet werden.

§ 5.2

Duping

Das Vervielfältigen von Gegenständen durch Bugs, Glitches oder andere Methoden ist strengstens untersagt.

§ 5.3

Cheats und unerlaubte Software

Cheats und Exploits, darunter Aimbot, ESP, No Water, No Bush und No Props, sind verboten.

Ebenso untersagt sind Hacking, Makros, Desync-Ausnutzung sowie Software, die den GTA-Prozess unerlaubt beeinflusst, manipuliert oder verbirgt.

Das Decken, Unterstützen oder das bewusste Verschweigen von Cheatern kann ebenfalls sanktioniert werden.

§ 5.4

Sanktionen bei Bugusing

Schwerwiegendes Bugusing kann zum permanenten Ausschluss führen.

§ 5.5

Bildformat und Crosshair-Manipulation

Auflösungen im Format 5:4, 5:3 oder vergleichbare Varianten sind untersagt, sofern sie zu einer unzulässigen Darstellung führen. Gestreckte oder verzerrte Darstellungen sowie Crosshair-Manipulationen durch Software, Hardware, Mods oder Monitor Funktionen sind verboten.

§ 6

Allgemeine Roleplay-Grundsätze

30 Paragrafen
§ 6.1

Schutz des eigenen Lebens

Das Leben des eigenen Charakters ist das höchste Gut. Jeder Spieler ist verpflichtet, sein Leben angemessen zu schützen und die Angst vor dem Tod realistisch auszuspielen.

§ 6.2

Realistisches Roleplay

Alle Handlungen müssen nachvollziehbar und realistisch sein. Situationen sind so auszuspielen, wie sie unter vergleichbaren Umständen im echten Leben ablaufen könnten.

§ 6.3

Selbstgefährdung

Es ist untersagt, andere Personen dazu aufzufordern, den eigenen Charakter zu töten, beispielsweise durch Aussagen wie „Stech mich doch ab“.

Der eigene Charakter muss sein Leben bis zum Ende angemessen verteidigen.

§ 6.4

VDM

VDM (Vehicle Deathmatch) bezeichnet das absichtliche An- oder Überfahren von Personen mit einem Fahrzeug. VDM ist strengstens untersagt.

§ 6.5

RDM

RDM (Random Deathmatch) bezeichnet das Zufügen von Schaden oder das Töten ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund. RDM ist strengstens untersagt.

§ 6.6

Meta-Gaming

Meta-Gaming bezeichnet die Verwendung von Informationen aus externen Quellen, beispielsweise Discord, Twitch oder YouTube, im Roleplay. Dies ist untersagt.

§ 6.7

Power-RP

Power-RP liegt vor, wenn einem anderen Spieler keine angemessene Handlungsfreiheit gelassen wird oder unrealistische Handlungen erzwungen werden.

Beispiel: „Spring oder ich erschieße dich“, ohne eine angemessene Reaktions- oder Handlungsmöglichkeit zuzulassen. Dies ist untersagt.

§ 6.8

Fail-RP

Handlungen, die im realen Leben unmöglich oder offensichtlich unrealistisch wären, sind untersagt.

Beispiel: Das Weiterreden trotz eines Zustands, in dem dies aufgrund schwerster Verletzungen unmöglich wäre.

§ 6.9

Fear-RP

Bei einer ernsthaften Bedrohung durch eine oder mehrere Waffen muss die Angst des Charakters angemessen ausgespielt werden. Respektloses oder provokantes Verhalten unter unmittelbarer Bedrohung ist untersagt.

§ 6.10

Combat-Logging

Das absichtliche Verlassen des Servers während oder unmittelbar nach einer laufenden RP-Situation, um Konsequenzen zu umgehen, ist untersagt.

Eine Ausnahme kann bei einem tatsächlichen Spielabsturz gelten. In diesem Fall muss der Spieler schnellstmöglich wieder beitreten und die Situation fortsetzen.

§ 6.11

Drittpartei

Das Eingreifen als unbeteiligte Drittpartei in eine bereits laufende RP-Situation ist untersagt.

§ 6.12

Schusswaffengebrauch

Der Gebrauch von Schusswaffen muss einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund haben und realistisch erfolgen.

§ 6.13

Schuss-Call

Für den Einsatz einer Schusswaffe muss ein nachvollziehbarer und triftiger RP-Hintergrund vorliegen. Eine bloße Beleidigung oder verbale Provokation rechtfertigt keinen Waffeneinsatz.

§ 6.14

Reaktionszeit

Nach einer eindeutigen Ankündigung muss dem Gegenüber mindestens drei Sekunden Reaktionszeit eingeräumt werden.

§ 6.15

Unzureichender RP-Hintergrund

Beleidigungen oder das Anfahren einer Person stellen für sich allein keinen ausreichenden RP-Hintergrund für schwere Gewalt dar.

Der zugrunde liegende RP-Hintergrund darf grundsätzlich nicht länger als 20 Minuten zurückliegen.

§ 6.16

Verbindungsabbrüche

Bei einem unbeabsichtigten Timeout muss der Spieler schnellstmöglich wieder beitreten. Die laufende Situation wird an der Stelle fortgesetzt, an der sie unterbrochen wurde.

§ 6.17

Rücksichtnahme

Handlungen, die anderen Spielern absichtlich das Roleplay verderben, sind untersagt. Das Roleplay soll für alle Beteiligten nachvollziehbar und spielbar bleiben.

§ 6.18

Server-Restart

Weniger als 30 Minuten vor einem angekündigten Server-Restart dürfen keine großen RP-Situationen wie Banküberfälle oder Geiselnahmen begonnen werden.

Laufende Polizei-RP-Situationen werden nach dem Restart fortgeführt.

§ 6.19

Anweisungen staatlicher Fraktionen

Das Roleplay staatlicher Fraktionen, beispielsweise Verkehrskontrollen, medizinische Behandlungen und Hausverbote, ist grundsätzlich zu befolgen.

Ausnahmen gelten im Rahmen der einschlägigen Regeln, insbesondere für Beschuldigte einer Straftat. Die ursprüngliche Regelung zu Verkehrsdelikten ist vor Veröffentlichung eindeutig festzulegen.

§ 6.20

Kein AFK-Schutz

AFK-Farming ist grundsätzlich untersagt. Jeder Spieler ist dazu verpflichtet, während des aktiven Spielgeschehens anwesend, ansprechbar und jederzeit reaktionsfähig zu sein. Das unbeaufsichtigte Sammeln von Ressourcen, Geld oder sonstigen Ingame-Vorteilen ist nicht gestattet. Spieler dürfen sich nicht dauerhaft oder über längere Zeiträume im Spiel aufhalten, ohne aktiv am Spielgeschehen teilzunehmen.

§ 6.21

Safezones

Während einer laufenden RP-Situation dürfen Safezones nicht betreten werden, um sich einer Konfrontation oder deren Konsequenzen zu entziehen.

Die Flucht in Apartments oder Safezones gilt als RP-Flucht.

§ 6.22

Durchsuchungen

Durchsuchungen sind nur mit einem nachvollziehbaren RP-Hintergrund erlaubt und müssen vorher angekündigt werden.

Beispiel: „Ich werde Sie nun abtasten.“

§ 6.23

Entnahme von Gegenständen

Gegenstände dürfen grundsätzlich nur im Rahmen eines Überfalls oder einer Durchsuchung abgenommen werden.

§ 6.24

Verbotene Handlungen während der Bewusstlosigkeit

Während der Bewusstlosigkeit dürfen keine Informationen aus der laufenden Situation aufgenommen oder bewusst gespeichert werden.

Nach einer medizinischen Behandlung darf nicht erneut an der vorherigen Kampfhandlung teilgenommen werden. Normales Roleplay bleibt erlaubt.

§ 6.25

Wiedererkennen maskierter Personen

Vollständig maskierte Personen dürfen nicht allein anhand ihrer Identität wiedererkannt werden, sofern sie sich nicht selbst zu erkennen geben.

Als Vollmaskierung gilt eine Verdeckung des gesamten Gesichts, bei der höchstens die Augenpartie sichtbar ist.

§ 6.26

Offroad-Fahren

Sportwagen und nicht geländetaugliche Fahrzeuge dürfen nicht abseits befestigter Straßen gefahren werden.

§ 6.27

Taser

Der Einsatz eines Tasers während eines laufenden Schussgefechts oder einer Geiselnahme ist grundsätzlich untersagt, sofern dadurch Personen gefährdet werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Einsatz des Tasers ohne Gefährdung der Geiseln oder anderer Beteiligter möglich ist.

Der Einsatz eines Tasers stellt keinen ausreichenden RP-Hintergrund für den Einsatz einer Schusswaffe dar und rechtfertigt insbesondere keinen unmittelbaren Wechsel zu tödlicher Gewalt.

§ 6.28

Gambo-Verhalten

Übermäßig kampforientiertes Verhalten ohne nachvollziehbaren und angemessenen RP-Hintergrund ist untersagt. Ein sogenanntes „Gambo-RP“, bei dem der Fokus überwiegend auf Schießereien, Kämpfen, Tötungen oder dem gezielten Provozieren und Erzwingen von Konfrontationen liegt, wird nicht geduldet. Jede Handlung muss einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund besitzen und der Förderung einer sinnvollen sowie realistischen Roleplay-Situation dienen. Das Roleplay soll nicht auf reine Gewaltanwendung reduziert werden, sondern von glaubwürdigen Interaktionen und einer angemessenen Entwicklung der Situationen geprägt sein.

§ 6.29

Musik und Soundboards

Soundboards und Stimmenverzerrer sind erlaubt, sofern sie das Roleplay sinnvoll unterstützen. Bei einer berechtigten Beschwerde müssen sie sofort ausgeschaltet oder der betroffene Ort verlassen werden.

Musik in Fahrzeugen darf höchstens eine Sprachreichweite von fünf Metern haben. Auf Beschwerde ist die Lautstärke unverzüglich zu reduzieren.

§ 6.30

Lifeinvader

Lifeinvader darf ausschließlich für Werbezwecke genutzt werden. Drohungen und Beleidigungen über diesen Dienst sind untersagt.

§ 7

Tod, Bewusstlosigkeit und medizinische Behandlung

8 Paragrafen
§ 7.1

Erinnerungsverlust

Ab dem Tod oder Eintritt der Bewusstlosigkeit gelten die Erinnerungen an die letzten 20 Minuten als vergessen.

§ 7.2

Wiederbelebung im Medical Department

Nach einer Wiederbelebung im Medical Department darf der Spieler nicht aktiv an der vorherigen RP-Situation teilnehmen und sich nicht an diese erinnern.

§ 7.3

Schussgefechte nach einer Wiederbelebung

Für die folgenden 20 Minuten sind Schussgefechte im Zusammenhang mit der vorherigen Situation untersagt.

§ 7.4

Teilweise Erinnerungen

Wird ein Spieler nach der Behandlung über die vorherige Situation informiert, dürfen nur die Informationen berücksichtigt werden, die ihm tatsächlich mitgeteilt wurden. Eine vollständige Wiederherstellung der vergessenen Erinnerungen ist nicht zulässig.

§ 7.5

Medizinische Behandlung

Die Behandlung durch einen Notfallmediziner gilt hinsichtlich der vorherigen Situation als reguläre medizinische Behandlung. Die ursprüngliche Regelung sieht hierbei einen Respawn am Krankenhaus vor.

§ 7.6

Verhalten nach der Reanimation

Nach einer Reanimation muss sich der Mediziner grundsätzlich um den Patienten kümmern. Ausnahmen gelten bei Angriffen oder Provokationen.

Bei einem Überfall muss der Mediziner den Beteiligten ausreichend Zeit geben, die Situation zu beenden.

§ 7.7

Keine Mediziner im Dienst

Ist kein Mediziner im Dienst, muss jeder Spieler selbst darauf achten, nicht unnötig bewusstlos zu werden. Allein das Fehlen eines Mediziners stellt keinen Grund für einen Supportfall dar.

§ 7.8

Hinrichtungen

Hinrichtungen (Der endgültige Tot des RP Charakters) sind nur mit einem gültigen Ticket und ausdrücklicher Genehmigung des High-Teams erlaubt.

§ 8

Fahrzeuge und Fahrzeugnutzung

6 Paragrafen
§ 8.1

Besetzung von Fahrzeugen

In einem Fahrzeug mit vier Sitzplätzen dürfen maximal vier Personen mitfahren. Der Kofferraum wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

§ 8.2

Carry-Command

Der Carry-Command darf ausschließlich mit einem nachvollziehbaren RP-Hintergrund genutzt werden. Ein Missbrauch zum eigenen Vorteil ist untersagt.

Das Tragen von Personen auf zweirädrigen Fahrzeugen ist nicht erlaubt.

§ 8.3

Gepanzerte Fahrzeuge

Das Schießen aus gepanzerten Fahrzeugen ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für den Versuch.

§ 8.4

Schießen aus dem hinteren Fahrzeugbereich

Das Schießen bei geöffnetem Kofferraum oder aus dem hinteren Fahrzeugbereich ist untersagt.

§ 8.5

Fahrzeugdiebstahl

Das Stehlen von Fahrzeugen ist grundsätzlich erlaubt. Das Tunen gestohlener Fahrzeuge beim Mechaniker ist jedoch untersagt.

LSPD- und LSMD-Fahrzeuge dürfen weder gestohlen noch gefahren werden.

§ 8.6

Drive-by

Drive-bys auf Fußgänger sind strengstens untersagt.

Ausnahme: Der Fußgänger eröffnet zuerst das Feuer und der Schusswaffengebrauch erfolgt zur angemessenen Selbstverteidigung.

Schusswechsel von Fahrzeug zu Fahrzeug sind grundsätzlich erlaubt. Für Streetgangs gelten Ausnahmen, sofern realistische, zur Gang passende Fahrzeuge verwendet werden.

§ 9

Überfälle, Geiselnahmen und Fesselungen

12 Paragrafen
§ 9.1

Überfälle auf Personen

Das Überfallen einer Person erfordert einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund. Wiederholtes oder ununterbrochenes Überfallen ohne ausreichenden Hintergrund ist untersagt.

Nach einer Wiederbelebung ist ein erneuter Überfall möglich, sofern ein neuer beziehungsweise weiterhin gültiger RP-Hintergrund besteht.

§ 9.2

Fesseln von Personen

Eine Person darf nur von vorne und hinten oder im liegenden Zustand gefesselt werden.

§ 9.3

Gefesselte Personen

Das Töten einer gefesselten Person ist untersagt.

§ 9.4

Umgang mit Bewusstlosen

Das Verstecken oder unnötige Herumtragen bewusstloser Personen ist untersagt.

Bewusstlose Personen dürfen durchsucht werden. Das Entnehmen von Gegenständen ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt für das Entfernen eines Trackers.

§ 9.5

Abnahme von Gegenständen

Beim Überfall auf Angehörige staatlicher oder illegaler Fraktionen dürfen Gegenstände abgenommen werden. Ausgenommen sind:

  • Essen und Getränke
  • Staatswaffen
  • Staatliche Ausrüstung
§ 9.6

Gegenstände bei Überfällen

Niemand darf gezwungen werden, Gegenstände abzugeben, die er nicht besitzt oder nicht bei sich trägt.

Die Beschlagnahmung von Essen, Getränken oder Geld ist außerhalb ausdrücklich zulässiger Regelungen untersagt.

§ 9.7

Herausgabe von Gegenständen

Wird eine Person unter glaubhafter Waffendrohung zur Herausgabe eines Gegenstands aufgefordert, muss sie der Forderung nachkommen, sofern sie den Gegenstand besitzt.

Das bewusste Lügen über mitgeführte Gegenstände, beispielsweise über einen Taser, ist untersagt.

§ 9.8

Geiselnahmen

Jede Geiselnahme muss mit einer nachvollziehbaren Aktion verbunden sein, beispielsweise einem Bankraub, einem Ladenraub oder einer Erpressung.

§ 9.9

Geiselauswahl

Grundsätzlich kann jede Person als Geisel genommen werden. Mediziner und Mechaniker sind hiervon ausgenommen und dürfen nicht als Geiseln genommen werden.

§ 9.10

Fake-Geiseln

Fake Geiseln sind grundsätzlich erlaubt.

§ 9.11

Lösegeld und Forderungen

Für Lösegeld gelten folgende Höchstgrenzen:

  • Zivilisten: maximal 10.000 $ pro Person
  • Polizisten: maximal 20.000 $ pro Person
  • Maximale Anzahl: fünf Geiseln insgesamt

Gegenstände wie Essen und Getränke werden bei der Berechnung des Lösegeldwerts berücksichtigt. Illegale Güter dürfen nicht als Lösegeld gefordert werden.

§ 9.12

Dauer der Geiselnahme

Eine Geisel darf grundsätzlich maximal 60 Minuten festgehalten werden. Mit vorheriger Absprache mit dem DOJ kann die Dauer auf maximal 120 Minuten verlängert werden.

Bei kriminellen Aktivitäten dürfen maximal sechs Geiseln beteiligt sein. Diese Bestimmung muss mit der allgemeinen Höchstgrenze von fünf Geiseln aus § 9.11 Lösegeld und Forderungen abgeglichen werden.

§ 10

Fraktionen und staatliche Einrichtungen

4 Paragrafen
§ 10.1

Schutz staatlicher Mitarbeiter

Mediziner dürfen nicht angegriffen, ausgeraubt, blockiert oder anderweitig bei ihrer Arbeit gestört werden.

§ 10.2

Schutz von Einsatzfahrzeugen

LSPD- und LSMD-Fahrzeuge dürfen weder gestohlen noch gefahren werden.

§ 10.3

Medizinische Versorgung während Überfällen

Mediziner müssen bei Überfällen ausreichend Zeit erhalten, bis die beteiligten Parteien ihre Situation beendet haben. Ausnahmen gelten bei Angriffen oder Provokationen gegen den Mediziner.

§ 10.4

Verhalten gegenüber staatlichen Fraktionen

Anweisungen staatlicher Fraktionen sind im Rahmen des geltenden Regelwerks zu befolgen. Ausnahmen und Sonderregelungen ergeben sich aus § 6.19 Anweisungen staatlicher Fraktionen.

§ 11

Charaktererstellung und Charakterspiel

7 Paragrafen
§ 11.1

Leben des Charakters

Das Leben des eigenen Ingame-Charakters ist das höchste Gut und muss entsprechend geschützt werden.

§ 11.2

Realistischer Name

Jeder Charakter muss einen realistischen Vor- und Nachnamen besitzen, der zum Charakterkonzept passt.

Namen von Personen des öffentlichen Lebens sind untersagt.

§ 11.3

Herkunft und Nationalität

Das Ausspielen bestimmter Herkünfte oder Nationalitäten, beispielsweise mexikanischer, russischer oder italienischer Charaktere, ist erlaubt, sofern die Darstellung angemessen und regelkonform erfolgt.

§ 11.4

Gegengeschlechtliche Charaktere

Das Spielen eines Charakters des anderen Geschlechts ist nur erlaubt, wenn die Stimme zur Darstellung des Charakters passt.

§ 11.5

Troll-Charaktere

Troll-Charaktere, unrealistische Fantasiewesen und unnötige Verkleidungen, die das Roleplay stören, sind untersagt.

§ 11.6

Tiere im Roleplay

Tiere müssen entsprechend ihres natürlichen und realistischen Verhaltens ausgespielt werden. Unnatürliche oder unrealistische Verhaltensweisen sind untersagt. Tiere dürfen keine Spieler tragen oder transportieren, sofern dies aufgrund ihrer Größe und körperlichen Beschaffenheit nicht realistisch möglich ist. Beispielsweise ist es einer Taube nicht möglich, einen Spieler zu tragen. Das Tragen einer Taube durch einen Spieler ist hingegen gestattet. Tiere dürfen außerdem nicht sprechen oder menschliche Verhaltensweisen nachahmen.

§ 12

Verbotene Begriffe und OOC-Verhalten

5 Paragrafen
§ 12.1

OOC-Kommunikation

Out-of-Character-Kommunikation (OOC) ist innerhalb des Roleplays grundsätzlich zu vermeiden, sofern sie nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

§ 12.2

Verweise auf Regeln und Support

Hinweise auf das Regelwerk, den Support oder administrative Konsequenzen innerhalb des Roleplays sind untersagt.

Beispiel: „Das darfst du nicht, sonst gehe ich nach oben.“

Solche Aussagen können als OOC-Talk gewertet und schwer sanktioniert werden.

§ 12.3

OOC-Hass und Regeldiskussionen

OOC-Hass, die Anstiftung zu Regelverstößen und Diskussionen über das Regelwerk innerhalb einer laufenden RP-Situation sind untersagt.

§ 12.4

Verbotene Begriffe

Folgende Begriffe und Inhalte sind im Roleplay untersagt:

  • Rassistische, homophobe oder sexistische Ausdrücke, einschließlich des N-Wortes und vergleichbarer Formulierungen
  • Begriffe wie „Stream“, „Livestream“, „Support“ und „Regelwerk“
  • Gaming- und OOC-Begriffe wie „Movement“, „One-Shot“, „Aim“, „Presets“, „Taste“, „Pommes“ und „Stöpsel“
  • Anspielungen auf Cheating, Modding oder Exploits
  • Familienbeleidigungen wie „Hurensohn“, „Hurentochter“, „Bastard“ oder vergleichbare Ausdrücke
§ 12.5

Verbotene Inhalte

Untersagt sind außerdem:

  • Hassrede und diskriminierende Äußerungen
  • Das Ausspielen oder Abwerten von Behinderungen oder schweren Erkrankungen
  • Herabwürdigende Aussagen über Verstorbene
  • Religiöse Rollen, Inhalte oder Bezüge, soweit sie nach den Serverregeln verboten sind
  • Verbotene oder indizierte Musikstücke
§ 13

Weitere verbotene Handlungen

8 Paragrafen
§ 13.1

Unbegründete Provokation

Das bewusste Provozieren von Fraktionen oder Spielern ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund ist untersagt.

§ 13.2

Bewusste Selbsttötung

Das wiederholte oder ununterbrochene bewusste Töten des eigenen Charakters ohne RP-Hintergrund ist untersagt.

Das gezielte Herbeiführen der eigenen Bewusstlosigkeit durch Provokation oder vergleichbares Verhalten ist ebenfalls verboten.

§ 13.3

Dispatch-Spam

Das wiederholte, unbegründete Versenden von Dispatches ist untersagt.

§ 13.4

Leichenschändung

Der Umgang mit Leichen muss stets im Rahmen eines nachvollziehbaren RP-Hintergrunds erfolgen. Situationsbedingte Reaktionen, Provokationen oder Respektlosigkeiten gegenüber einer verstorbenen Person sind nicht grundsätzlich untersagt, sofern diese zur jeweiligen RP-Situation passen und nicht ausschließlich der Belästigung oder Herabwürdigung anderer Spieler dienen. Entscheidend ist, dass entsprechende Handlungen einen nachvollziehbaren RP-Kontext besitzen und nicht ins sinnlose oder übertriebene Verhalten abdriften.

§ 13.5

Sexuelle Belästigung und Nötigung

Sexuelle Belästigung und Nötigung führen zu schweren Sanktionen bis hin zum permanenten Ausschluss.

§ 13.6

Echtgeldbetrug

Betrug im Zusammenhang mit Echtgeld-Gütern ist strengstens untersagt und kann zum permanenten Ausschluss führen.

Bei Betrug mit Ingame-Gegenständen ohne Echtgeld-Bezug liegt die Verantwortung grundsätzlich bei den beteiligten Spielern. Auch Betrugsversuche können sanktioniert werden.

§ 13.7

Verkauf von RP-Gütern

Der Verkauf von Roleplay-Gütern gegen Echtgeld ist untersagt. Entsprechende Güter können beim Käufer entfernt werden.

§ 13.8

Störung von Events

Events dürfen nicht gestört oder absichtlich beeinträchtigt werden. Verstöße werden administrativ geahndet.

§ 14

Besondere technische und administrative Bestimmungen

3 Paragrafen
§ 14.1

PC-Resets und Systemwechsel

Für Spieler von Crime-Fraktionen gilt die Melde- und Genehmigungspflicht gemäß § 5.6.

§ 14.2

Vollständige Aufnahmen

Spieler mit aktiver Aufnahmepflicht müssen die in § 4.10 Aufnahmepflicht festgelegten Aufzeichnungs- und Speicheranforderungen einhalten.

§ 14.3

Administrativer Ausschluss

Die Serverleitung kann Spieler bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen dauerhaft ausschließen. Dies gilt insbesondere bei Cheating, Echtgeldhandel, absichtlicher Schädigung des Projekts oder schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber anderen Spielern.

Schlussbestimmungen

Mit dem Betreten und der Nutzung von Caminos City erkennen alle Spieler das geltende Serverregelwerk an.

Die Serverleitung behält sich vor, das Regelwerk anzupassen und Verstöße im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu sanktionieren.

0 Paragrafen
F

Offizielles Fraktionsregelwerk

Stand: 2026

Dieses Fraktionsregelwerk ergänzt das allgemeine Serverregelwerk von Caminos City und gilt für sämtliche genehmigten Fraktionen sowie deren Mitglieder.

Mit dem Beitritt zu einer Fraktion erkennen alle Mitglieder sowohl das allgemeine Serverregelwerk als auch dieses Fraktionsregelwerk verbindlich an.

Grundsatz: Bei Widersprüchen zwischen dem allgemeinen Serverregelwerk und diesem Fraktionsregelwerk hat das allgemeine Serverregelwerk Vorrang. Ausnahmen sind nur durch eine ausdrückliche Genehmigung der Serverleitung zulässig.

0 Paragrafen
F § 1

Allgemeine Grundregeln für alle Fraktionen

  1. Jede Fraktion muss bei der Serververwaltung angemeldet und offiziell genehmigt sein.
  2. Jede Fraktion benötigt mindestens 5 aktive Mitglieder, eine Leitung und eine Stellvertretung.
  3. Eine Fraktion darf regulär maximal 20 Mitglieder besitzen. Eine Erweiterung auf maximal 25 Mitglieder ist ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung der Serververwaltung erlaubt.
  4. Jeder Spieler darf grundsätzlich nur einer Hauptfraktion angehören. Ein Charakter oder Account darf nicht zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Fraktionen oder zur Umgehung von Regeln genutzt werden.
  5. Sämtliche allgemeinen Serverregeln gelten uneingeschränkt auch innerhalb von Fraktionen. Insbesondere sind Meta-Gaming, Power-RP, Fail-RP, RDM, VDM und Combat-Logging verboten.
  6. Das bewusste Ausnutzen von Bugs, Glitches, Duplikationsfehlern oder unerlaubten Spielmechaniken ist untersagt.
  7. Jede Fraktion muss für ihre Handlungen einen nachvollziehbaren und angemessenen RP-Hintergrund besitzen.
  8. OOC-Streitigkeiten dürfen niemals als Grundlage für IC-Konflikte dienen.
  9. Anweisungen der Serververwaltung sind zu befolgen, sofern sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit erfolgen.
  10. Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen.
  11. Sämtliche Fraktionsmitglieder müssen das Mindestalter von 16 Jahren erfüllen.
  12. Multiaccounting, Accountweitergabe und Echtgeldhandel sind gemäß dem allgemeinen Serverregelwerk untersagt.
  13. Jede Fraktion ist verpflichtet, ihre Mitglieder über Änderungen des Regelwerks zu informieren.
  14. Die Serververwaltung kann bei schwerwiegenden Verstößen jederzeit Maßnahmen gegen einzelne Mitglieder oder gesamte Fraktionen ergreifen.
0 Paragrafen
F § 2

Fraktionsarten und ihre Aufgaben

3 Paragrafen
F § 2.1

Legale Fraktionen

Beispiele: LSPD, FIB, EMS, DOJ und Regierung.

  • Die Einhaltung der Gesetze und geltenden Dienstvorschriften ist verpflichtend.
  • Eine willkürliche Machtausübung ist untersagt.
  • Dienstliche Informationen dürfen ausschließlich mit einem berechtigten RP-Hintergrund verwendet werden.
  • Bestechlichkeit und Korruption sind nur zulässig, wenn das allgemeine Serverregelwerk dies ausdrücklich erlaubt.
  • Dienstfahrzeuge, Waffen und Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht unberechtigt für private oder fraktionsfremde Zwecke verwendet werden.
  • Staatliche Fraktionen dürfen ihre Position nicht zur gezielten Benachteiligung anderer Fraktionen missbrauchen.
F § 2.2

Illegale Fraktionen

Beispiele: Mafia, Gangs, Kartelle und Motorradclubs.

  • Illegale Aktionen benötigen einen plausiblen und nachvollziehbaren IC-Grund.
  • Gewalt darf nicht ohne angemessene Eskalation eingesetzt werden.
  • Bündnisse, Überfälle und Fraktionskriege unterliegen den nachfolgenden Teilnehmerlimits und Genehmigungspflichten.
  • Unbeteiligte Zivilisten dürfen nicht grundlos angegriffen oder eingeschüchtert werden.
  • Die allgemeinen Regeln zum Schuss-Call, Fear-RP und zur Reaktionszeit sind einzuhalten.
  • Gambo-Verhalten und grundlose Provokationen sind untersagt.
  • Kriminelle Fraktionen dürfen keine neutralen Unternehmen oder anderen Fraktionen als künstliche Personal- oder Ressourcenreserve verwenden.
F § 2.3

Neutrale Fraktionen

Beispiele: Mechaniker, Taxiunternehmen, Medien, Gastronomie, Autohäuser und Immobilienunternehmen.

  • Neutrale Fraktionen dürfen reguläre Geschäfte mit verschiedenen Parteien betreiben.
  • Geschäftsbeziehungen begründen keine automatische Zugehörigkeit zu einer kriminellen oder staatlichen Fraktion.
  • Eine direkte Teilnahme an Fraktionskriegen ist nur nach einer genehmigten Änderung des Fraktionsstatus möglich.
  • Neutrale Unternehmen dürfen nicht zur Umgehung von Fraktions-, Teilnehmer- oder Wirtschaftslimits genutzt werden.
  • Unternehmensvermögen und Personal dürfen nicht ohne Genehmigung für Fraktionskriege eingesetzt werden.
F § 3

Rangsystem und Führungsverantwortung

Rang Position Rechte und Aufgaben
1 Leitung Gesamtverantwortung und Verwaltungskontakt
2 Stellvertretung Vertretung der Leitung
3 Management Personalverwaltung und Organisation
4 Führungskraft Ausbildung und Einsatzkoordination
5 Mitglied Reguläre Fraktionsaufgaben
6 Anwärter Probezeit und Einarbeitung
1 Paragraf
F § 3.1

Verbindliche Vorgaben

  1. Jede Fraktion muss mindestens eine Leitung und eine Stellvertretung benennen.
  2. Die Probezeit beträgt standardmäßig 7 Tage.
  3. Neue Mitglieder dürfen innerhalb der ersten 48 Stunden ihrer Fraktionszugehörigkeit nicht an offiziellen Fraktionskriegen teilnehmen.
  4. Beförderungen und Degradierungen müssen intern nachvollziehbar dokumentiert werden.
  5. Die Fraktionsleitung ist für Regelverstöße ihrer Mitglieder mitverantwortlich, wenn sie diese angeordnet, gefördert oder trotz Kenntnis bewusst geduldet hat.
  6. Die Leitung darf keine Sanktionen aussprechen, die gegen das allgemeine Serverregelwerk verstoßen.
  7. Die Leitung ist verpflichtet, die Serververwaltung über schwerwiegende interne Vorfälle zu informieren.
  8. Die Serververwaltung kann bei wiederholtem Fehlverhalten einen Leitungswechsel anordnen.
F § 4

Teilnehmerlimits für Fraktionsaktionen

Die folgenden Teilnehmerlimits gelten als verbindliche Fraktionsrichtwerte, sofern keine abweichende Script- oder Eventregel durch die Serververwaltung festgelegt wurde.

Situation Teilnehmerlimit pro Seite
Kleine Konfliktsituation 4
Geiselnahme 6 Täter
Kleiner Überfall 4 Täter
Großer Überfall 6 Täter
Offizieller Fraktionskrieg 8
Genehmigtes Großevent 10
Verteidigung eines beanspruchten Gebiets 8
1 Paragraf
F § 4.1

Zusatzregeln

  1. Das Teilnehmerlimit gilt für sämtliche aktiv beteiligten Mitglieder, unabhängig davon, ob sie sich zu Fuß, in Fahrzeugen oder an einem anderen Ort zur Unterstützung befinden.
  2. Nachträgliches Verstärken einer laufenden Situation ist verboten, sofern dies nicht ausdrücklich genehmigt wurde.
  3. Ein Mitglied, das eine Situation verlassen hat, darf nicht zurückkehren, um das Teilnehmerlimit zu umgehen.
  4. Mehrere Fraktionen dürfen sich bei einer gemeinsamen Aktion nicht durch getrennte Gruppennamen zusätzliche Teilnehmerplätze verschaffen.
  5. Verbündete zählen vollständig zum Teilnehmerlimit.
  6. Die Serververwaltung kann Teilnehmerlimits für einzelne Events erhöhen oder reduzieren. Änderungen müssen vor Beginn der jeweiligen Aktion bekannt gegeben werden.
F § 5

Geiselnahmen

Geiselnahmen müssen einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund besitzen und mit einer entsprechenden kriminellen Aktion oder Erpressung verbunden sein.

2 Paragrafen
F § 5.1

Verbindliche Limits

Regelung Höchstgrenze
Geiseln insgesamt 5
Täter pro Aktion 6
Reguläre Geiseldauer 60 Minuten
Verlängerung mit vorheriger DOJ-Absprache Maximal 120 Minuten
Geiseln pro Täter als Richtwert 1

Wichtig: Die allgemeine Obergrenze von fünf Geiseln gilt auch bei Aktionen, bei denen mehrere Fraktionen beteiligt sind. Die im allgemeinen Serverregelwerk zusätzlich erwähnte Zahl von sechs Geiseln wird nicht als Erlaubnis verstanden, die Obergrenze von fünf zu überschreiten.

F § 5.2

Regeln für Geiselnahmen

  1. Jede Geiselnahme benötigt einen plausiblen RP-Hintergrund.
  2. Eine Geiselnahme muss grundsätzlich mit einer nachvollziehbaren kriminellen Aktion verbunden sein.
  3. Die allgemeinen Bestimmungen zu Fake-Geiseln bleiben bestehen.
  4. Mediziner und Mechaniker dürfen gemäß dem allgemeinen Serverregelwerk nicht als Geiseln genommen werden.
  5. Eine Geisel darf nicht ohne triftigen Grund wiederholt genommen werden, um Vorteile zu erzielen.
  6. Die reguläre Geiseldauer beträgt maximal 60 Minuten.
  7. Eine Verlängerung auf maximal 120 Minuten ist nur nach vorheriger Absprache mit dem DOJ zulässig.
  8. Forderungen müssen im Rahmen des allgemeinen Serverregelwerks liegen.
  9. Die maximalen Lösegeldforderungen aus dem allgemeinen Serverregelwerk sind einzuhalten.
  10. Geiseln dürfen nicht gezwungen werden, absichtlich gegen Serverregeln zu verstoßen oder OOC-Informationen preiszugeben.
  11. Nach einer Freilassung darf eine Geisel nicht unmittelbar erneut für dieselbe Aktion entführt werden.
  12. Eine Geiselnahme darf nicht ausschließlich dazu dienen, Polizei oder Rettungsdienst ohne ernsthaften RP-Grund zu binden.
  13. Bei eindeutigen Regelverletzungen darf die Serververwaltung die Situation jederzeit beenden.
F § 6

Raubüberfälle und illegale Aktionen

Alle nachfolgenden Cooldowns sind verbindliche Fraktionsrichtwerte. Sofern das Script strengere Wartezeiten vorgibt, gelten diese.

2 Paragrafen
F § 6.1

Überfalllimits und Cooldowns

Aktion Täterlimit Mindest-Cooldown Vorgeschlagener Polizeibedarf
Kleiner Ladenüberfall 4 30 Min. 2
Juwelierüberfall 6 90 Min. 4
Banküberfall 6 120 Min. 5
Großer Banküberfall 8 180 Min. 6
Geiselnahme 6 60 Min. 4
Transportüberfall 6 90 Min. 4

Der Polizeibedarf bezeichnet die vorgeschlagene Mindestzahl tatsächlich verfügbarer Einsatzkräfte, bevor eine Aktion gestartet werden darf.

Die Werte müssen mit den tatsächlichen Scriptvorgaben und der Spielerzahl abgestimmt werden.

F § 6.2

Allgemeine Überfallregeln

  1. Ein Überfall darf nur gestartet werden, wenn die vorgeschriebene Mindestzahl an Einsatzkräften tatsächlich verfügbar und dienstbereit ist.
  2. Dienstunfähige, abwesende oder anderweitig gebundene Einsatzkräfte zählen nicht mit.
  3. Der Cooldown beginnt mit dem Ende der jeweiligen Aktion.
  4. Ein abgebrochener Überfall darf nicht unmittelbar neu gestartet werden, um den Cooldown zu umgehen.
  5. Ein neuer Versuch nach einem Abbruch benötigt mindestens 30 Minuten Abstand, sofern das Script keine strengere Regel vorgibt.
  6. Pro Fraktion ist maximal eine größere Raubaktion gleichzeitig erlaubt.
  7. Ein Überfall darf nicht mit einem Fraktionskrieg kombiniert werden, um zusätzliche Teilnehmer oder Ressourcen zu erhalten.
  8. Combat-Logging und das absichtliche Unterbrechen einer Verbindung zur Vermeidung von Konsequenzen sind verboten.
  9. Die Verwendung von Exploits, unerlaubten Waffen oder unerlaubten Fahrzeugen ist untersagt.
  10. Ein Überfall auf ein Spielerunternehmen benötigt einen angemessenen IC-Grund und darf nicht zur systematischen Schädigung einzelner Spieler missbraucht werden.
  11. Die allgemeinen Regeln zu Geiseln, Forderungen und der Abnahme von Gegenständen bleiben uneingeschränkt bestehen.
F § 7

Offizielle Fraktionskriege

Ein Fraktionskrieg ist ein genehmigter, längerfristiger Konflikt zwischen zwei Fraktionen. Er ist nicht mit einem spontanen Streit oder einer einzelnen Schießerei gleichzusetzen.

4 Paragrafen
F § 7.1

Kriegserklärung

  1. Eine Fraktion muss der gegnerischen Fraktion eine nachvollziehbare IC-Kriegserklärung übermitteln.
  2. Die Kriegserklärung muss anschließend bei der Serververwaltung eingereicht werden.
  3. Die Erklärung muss folgende Informationen enthalten:
    • Namen beider Fraktionen
    • Nachvollziehbaren Konfliktgrund
    • Gewünschte Ziele des Konflikts
    • Benannte Fraktionsleitungen
  4. Die Verwaltung prüft die Erklärung und genehmigt, verändert oder lehnt sie ab.
  5. Vor der ausdrücklichen Genehmigung darf kein offizieller Fraktionskrieg begonnen werden.
  6. Nach Genehmigung gilt eine Vorbereitungsfrist von 30 Minuten, sofern die Verwaltung keine andere Startzeit festlegt.
  7. Eine Kriegserklärung darf nicht als Vorwand für grundlose Angriffe auf Unbeteiligte dienen.
F § 7.2

Kriegsregeln und Limits

Regelung Vorgabe
Mitglieder pro Seite 8
Mindestabstand zwischen Kriegen derselben Fraktionen 72 Stunden
Maximale Dauer eines Krieges 7 Tage
Maximale aktive Kriegsphasen pro Tag 2
Mindestpause zwischen Kriegsphasen 60 Minuten
Teilnahme neuer Mitglieder Erst nach 48 Stunden Fraktionszugehörigkeit
F § 7.3

Allgemeine Kriegsregeln

  1. Ein Fraktionskrieg muss sich ausschließlich auf die genehmigten Fraktionen beziehen.
  2. Unbeteiligte Spieler dürfen nicht gezielt angegriffen werden.
  3. Verbündete dürfen nur teilnehmen, wenn die Serververwaltung dies vorab genehmigt hat.
  4. Die Teilnehmerlimits müssen jederzeit eingehalten werden.
  5. Ein Wechsel der Fraktion während eines laufenden Krieges ist nicht erlaubt, um die eigene Seite personell zu verstärken.
  6. Das Ausnutzen von Safezones, Spawnpunkten, Krankenhausbereichen oder sonstigen geschützten Bereichen ist verboten.
  7. Eine laufende Kriegsphase darf nicht durch absichtliches Disconnecten oder andere Regelumgehungen verlassen werden.
  8. Die allgemeinen Regeln zu Aufnahmen, Aufnahmepflicht und Beweissicherung sind einzuhalten.
  9. Die Verwaltung kann einen Krieg pausieren, begrenzen oder beenden, wenn Regeln verletzt werden oder der Konflikt den Serverbetrieb erheblich beeinträchtigt.
  10. Nach Ablauf der genehmigten Dauer ist der Krieg beendet, sofern keine Verlängerung genehmigt wurde.
F § 7.4

Kriegsende

Ein Krieg endet durch:

  • Eine von beiden Seiten akzeptierte IC-Vereinbarung.
  • Eine genehmigte Kapitulation.
  • Ablauf der genehmigten Kriegsdauer.
  • Eine Entscheidung der Serververwaltung bei schwerwiegenden Regelverstößen.

Nach Kriegsende gilt eine 72-stündige Konfliktpause für denselben Konflikt zwischen denselben Fraktionen.

Ein neuer Krieg benötigt einen neuen, nachvollziehbaren Grund und eine erneute Genehmigung.

F § 8

Festes Gebietssystem

Gebiete werden ausschließlich durch die Serververwaltung vergeben, festgelegt und dokumentiert.

Eine Fraktion erhält kein Gebiet allein dadurch, dass sie dort häufig anwesend ist.

4 Paragrafen
F § 8.1

Gebietskategorien

Gebietstyp Maximale Anzahl pro Fraktion
Hauptquartier 1
Reguläres Einflussgebiet 2
Zusätzliches Sondergebiet 1 mit Genehmigung
Neutrale öffentliche Zone Keine exklusive Kontrolle

Eine Fraktion darf insgesamt höchstens drei Gebiete kontrollieren, einschließlich ihres Hauptquartiers.

F § 8.2

Regeln für Gebiete

  1. Jedes Gebiet muss eine klar definierte Grenze besitzen, beispielsweise durch eine Karte oder festgelegte Koordinaten.
  2. Die Verwaltung führt eine Liste aller Gebiete, ihrer Besitzer und ihrer besonderen Regeln.
  3. Ein Gebiet darf nicht eigenmächtig erweitert oder auf benachbarte Grundstücke ausgedehnt werden.
  4. Das Hauptquartier einer Fraktion gilt nicht automatisch als uneinnehmbar. Es gelten jedoch die allgemeinen Regeln für geschützte Zonen und genehmigte Angriffe.
  5. Öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Polizeistationen und andere ausgewiesene Safezones können nicht als reguläre illegale Einflussgebiete beansprucht werden.
  6. Das bloße Betreten eines fremden Gebiets rechtfertigt keinen automatischen Angriff.
  7. Fraktionen dürfen keine Spieler dauerhaft aus öffentlichen Straßen, Geschäften oder anderen frei zugänglichen Bereichen verdrängen.
  8. Gebietskontrolle darf nicht durch künstliche Mitglieder oder abgesprochene Scheinfraktionen erschlichen werden.
F § 8.3

Gebietskonflikte und Übernahmen

Der Ablauf eines Gebietskonflikts:

  1. Antrag: Die angreifende Fraktion reicht einen Gebietskonflikt mit einer nachvollziehbaren RP-Begründung ein.
  2. Prüfung: Die Verwaltung kontrolliert Gebietsgrenzen, Fraktionsstatus und Voraussetzungen.
  3. Genehmigung: Ein Termin und die Teilnehmerlimits werden verbindlich festgelegt.
  4. Austragung: Die beteiligten Fraktionen spielen den Konflikt nach den genehmigten Regeln aus.
  5. Entscheidung: Die Verwaltung dokumentiert den Ausgang und aktualisiert gegebenenfalls die Gebietsliste.
F § 8.4

Feste Limits für Gebietskonflikte

  • Maximal 8 Teilnehmer pro Seite.
  • Maximal 1 Gebietskonflikt pro Fraktion innerhalb von 48 Stunden.
  • Mindestabstand zwischen zwei Konflikten um dasselbe Gebiet: 24 Stunden.
  • Eine Fraktion darf höchstens 3 Gebiete insgesamt kontrollieren, einschließlich des Hauptquartiers.
  • Eine neu gegründete Fraktion muss mindestens 7 Tage bestehen, bevor sie einen Gebietskonflikt beantragen kann.
  • Ein Gebiet darf nicht innerhalb von 7 Tagen erneut angegriffen werden, nachdem es offiziell den Besitzer gewechselt hat.

Die Verwaltung darf bei geringer Spielerzahl, fehlender Aktivität oder Regelverstößen eine Gebietsvergabe aussetzen oder widerrufen.

F § 9

Bündnisse und gemeinsame Aktionen

Bündnisse ermöglichen die Zusammenarbeit zwischen Fraktionen, dürfen jedoch nicht zur Umgehung der Teilnehmerlimits verwendet werden.

  1. Jedes offizielle Bündnis muss bei der Verwaltung registriert werden.
  2. Eine Fraktion darf höchstens 2 aktive Bündnisse gleichzeitig unterhalten.
  3. Bündnisse gelten zunächst für 7 Tage und können anschließend verlängert werden.
  4. Eine Beendigung muss der anderen Fraktion IC mitgeteilt werden. Die Verwaltung ist ebenfalls über das Ende des offiziellen Bündnisses zu informieren.
  5. Pro genehmigter gemeinsamer Aktion dürfen höchstens 2 Fraktionen teilnehmen.
  6. Die Gesamtzahl aller Teilnehmer bleibt auf das für die jeweilige Aktion geltende Limit begrenzt.
  7. Verbündete dürfen nicht als zusätzliche Reserve außerhalb der erlaubten Teilnehmerzahl bereitstehen.
  8. Bündnisse dürfen nicht ausschließlich zur Verfolgung einer einzelnen Person oder zur gezielten Störung anderer Spieler geschlossen werden.
  9. Eine neutrale Fraktion wird nicht allein durch einen Geschäftsvertrag zur Kriegspartei.
  10. Verrat und das Beenden eines Bündnisses können IC ausgespielt werden, berechtigen aber nicht zu OOC-Belästigung oder Regelverstößen.
0 Paragrafen
F § 10

Cooldowns und Schutz vor Regelumgehung

Für einen übersichtlichen und fairen Fraktionsbetrieb gelten folgende Mindestabstände:

Regelbereich Mindestabstand
Erneuter Angriff auf dieselbe Person nach abgeschlossener Konfliktsituation 30 Minuten
Erneute Geiselnahme derselben Person durch dieselbe Fraktion 24 Stunden
Neuer Gebietskonflikt derselben Fraktion 48 Stunden
Neuer Krieg zwischen denselben Fraktionen 72 Stunden
Erneuter Überfall nach abgebrochener Aktion 30 Minuten
Teilnahme neuer Mitglieder an offiziellen Kriegen 48 Stunden nach Beitritt
Mindestbestand einer genehmigten Fraktion vor einem Gebietsantrag 7 Tage

Diese Cooldowns stellen keine automatische Erlaubnis dar, nach Ablauf der Frist erneut Gewalt anzuwenden. Ein plausibler RP-Hintergrund und die übrigen Serverregeln bleiben erforderlich.

Wichtig: Cooldowns dürfen nicht durch einen Fraktionswechsel, einen anderen Charakter, eine andere Bezeichnung der Aktion oder die Beteiligung einer verbündeten Fraktion umgangen werden.

0 Paragrafen
F § 11

Regeln für neutrale Unternehmen

  1. Neutrale Fraktionen dürfen reguläre Geschäfte mit legalen und illegalen Fraktionen betreiben.
  2. Geschäftsbeziehungen begründen keine automatische Beteiligung an Straftaten oder Fraktionskriegen.
  3. Neutrale Unternehmen dürfen nicht als Lager, Tarnorganisation oder Personalreserve genutzt werden, um Fraktionslimits zu umgehen.
  4. Ein Wechsel zu einer aktiven Konfliktpartei muss bei der Verwaltung beantragt werden, wenn dadurch die Fraktionsrolle oder die Teilnahmeberechtigung geändert wird.
  5. Unternehmensvermögen, Fahrzeuge und Personal dürfen nicht ohne Berechtigung für Fraktionskriege eingesetzt werden.
  6. Erpressung, Schutzgeldforderungen oder gewaltsame Übernahmen müssen den Regeln für illegale Aktionen entsprechen.
  7. Ein Unternehmen darf nicht wiederholt gezielt zerstört oder wirtschaftlich blockiert werden, um einen Spieler zum Verlassen des Servers zu bewegen.
  8. Neutrale Unternehmen dürfen sich nicht durch künstliche Geschäftsbeziehungen zusätzliche Vorteile bei Fraktionskonflikten verschaffen.
0 Paragrafen
F § 12

Verhalten und Verantwortung von Führungskräften

  1. Jede Fraktionsleitung muss erreichbar sein und auf Verwaltungsanfragen innerhalb von 48 Stunden reagieren.
  2. Beschwerden gegen Mitglieder müssen sachlich geprüft werden.
  3. Die Leitung muss bei schwerwiegenden Vorfällen zeitnah Beweise sichern und die Verwaltung informieren.
  4. Die absichtliche Vertuschung schwerer Regelverstöße kann als eigener Verstoß gewertet werden.
  5. Interne Sanktionen dürfen nicht aus persönlichen Gründen ausgesprochen werden.
  6. Eine Leitung darf keine eigenen Regeländerungen für ihre Fraktion erfinden.
  7. Bei Rücktritt oder Absetzung muss eine geordnete Übergabe erfolgen.
  8. Ist die Leitung länger als 7 Tage ohne Absprache inaktiv, kann die Verwaltung einen Leitungswechsel prüfen.
  9. Die Leitung ist dafür verantwortlich, dass neue Mitglieder über das allgemeine Serverregelwerk und das Fraktionsregelwerk informiert werden.
  10. Die Leitung muss sicherstellen, dass die Mitglieder über geltende Teilnehmerlimits, Cooldowns und Genehmigungspflichten informiert sind.
  11. Die Leitung darf keine Handlungen anordnen, die gegen das allgemeine Serverregelwerk verstoßen.
  12. Die Leitung darf keine privaten Sanktionen verhängen, die über die internen organisatorischen Befugnisse hinausgehen.
0 Paragrafen
F § 13

Sanktionssystem

Sanktionen sollen konsequent, nachvollziehbar und für alle Fraktionen gleich angewendet werden.

Die nachfolgenden Stufen stellen Richtwerte dar. Schwere Verstöße können unmittelbar eine höhere Sanktion rechtfertigen.

Stufe 1 – Verwarnung

Leichte, erstmalige Verstöße

  • Mündliche oder schriftliche Verwarnung.
  • Hinweis auf die verletzte Regel.
  • Dokumentation bei wiederholten Vorfällen.

Stufe 2 – Schriftliche Auflage

Wiederholte oder mittelschwere Verstöße

  • Schriftliche Verwarnung.
  • Fraktionsinterne Auflagen.
  • Vorübergehender Entzug einzelner Fraktionsrechte.

Stufe 3 – Suspendierung

Schwere oder wiederholte Verstöße

  • Suspendierung einzelner Mitglieder für 1–7 Tage.
  • Vorübergehende Einschränkung von Fraktionsaktivitäten.
  • Überprüfung der Fraktionsleitung.

Stufe 4 – Fraktionssanktion

Schwerwiegende Verstöße oder wiederholtes Fehlverhalten

  • Entzug der Fraktionsleitung.
  • Aussetzung von Gebietsrechten für bis zu 7 Tage.
  • Verbot offizieller Fraktionsaktionen für 1–7 Tage.
  • Überprüfung der Fraktionszulassung.

Stufe 5 – Auflösung

Massive oder systematische Regelverstöße

  • Entzug der Fraktionszulassung.
  • Auflösung der Fraktion.
  • Zusätzliche Sanktionen gegen verantwortliche Personen gemäß allgemeinem Serverregelwerk.
1 Paragraf
F § 13.1

Beispielhafte Zuordnung

Verstoß Vorgeschlagene Folge
Erstmalige leichte Regelverletzung Stufe 1
Wiederholte Missachtung von Cooldowns Stufe 2–3
Bewusste Überschreitung des Teilnehmerlimits Stufe 2–3
Meta-Gaming oder Power-RP Stufe 2–4
Bewusstes Ausnutzen von Bugs Stufe 3–5
Manipulation von Beweismaterial Stufe 3–5
Systematischer Rangmissbrauch Stufe 3–5
OOC-Bedrohungen oder gezielte Belästigung Prüfung und Sanktion nach Schwere
Wiederholte schwere Verstöße durch die Leitung Stufe 4–5

Die Einstufung ist nicht automatisch. Die Verwaltung berücksichtigt Beweislage, Absicht, Auswirkungen, Wiederholung und mögliche entlastende Umstände.

Wichtig: Die hier aufgeführten Fraktionssanktionen ersetzen keine administrativen Sanktionen des allgemeinen Serverregelwerks. Das Serverteam behält seine Zuständigkeit für Verwarnungen, Kicks, Banns und sonstige administrative Maßnahmen.

F § 14

Beschwerdeverfahren

  1. Beschwerden gegen Fraktionen oder deren Mitglieder sind über den offiziellen Support beziehungsweise das dafür vorgesehene Ticketsystem einzureichen.
  2. Beschwerden sollen innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall eingereicht werden, entsprechend § 2.13 Meldung von Regelverstößen des allgemeinen Serverregelwerks.
  3. Für die Meldung eines Regelverstoßes ist ein geeigneter Videobeweis verpflichtend.
  4. Ergänzend können Screenshots, Zeitangaben und Namen der beteiligten Spieler beigefügt werden.
  5. Beweise dürfen nicht manipuliert oder aus dem Zusammenhang gerissen werden.
  6. Betroffene Spieler erhalten grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme.
  7. Bei schwerwiegenden Vorfällen kann die Verwaltung vorläufige Maßnahmen treffen, bis der Sachverhalt geklärt ist.
  8. Beschwerden werden sachlich und vertraulich bearbeitet, soweit dies organisatorisch möglich ist.
  9. Eine erneute Prüfung kann beantragt werden, wenn neue Beweise oder relevante Informationen vorliegen.
  10. Die allgemeinen Supportregeln von Caminos City gelten uneingeschränkt.
0 Paragrafen
F § 15

Schlussbestimmungen

  1. Dieses Regelwerk gilt für sämtliche genehmigten Fraktionen und deren Mitglieder.
  2. Das allgemeine Serverregelwerk von Caminos City hat bei Widersprüchen Vorrang.
  3. Die Serververwaltung darf Regelungen bei Bedarf an Spielerzahl, technische Möglichkeiten und Serverbalance anpassen.
  4. Änderungen müssen den betroffenen Fraktionen bekannt gegeben werden.
  5. Fraktionsleitungen sind verpflichtet, ihre Mitglieder über Änderungen zu informieren.
  6. Eine Fraktion darf keine eigenen Sonderrechte beanspruchen, die nicht offiziell genehmigt wurden.
  7. Alle Sanktionen müssen nachvollziehbar und verhältnismäßig sein.
  8. Die Serververwaltung behält sich vor, einzelne Fraktionen bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen zu suspendieren oder vollständig aufzulösen.
  9. Die Teilnahme an einer genehmigten Fraktion ist ein Privileg und setzt die Einhaltung sämtlicher geltender Regeln voraus.
0 Paragrafen

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